Das nach Süden ausgerichtete Grundstück mit der Gemarkung Sasel, Flurstück 1851, hat eine Größe von 2.002 m² und ist voll erschlossen. Auf dem Grundstück befindet sich ein älteres Einfamilienhaus, welches im Zuge einer Neubebauung auf Kosten des Erwerbers abgerissen werden müsste.
Zudem befindet sich ein kleines Stück vor dem Gebäude eine große Eiche, welche nach Aussage des Naturschutzreferates nicht gefällt werden darf.
Dieses direkt am Naturschutzgebiet befindliche Grundstück hat eine Grundflächenzahl (GRZ) von 0,2. Das bedeutet, dass 20% der Fläche mit den entsprechenden Abstandsflächen zu den Nachbarn bebaut werden dürfen. Eine offene, eingeschossige Bauweise (W-I-o) ist vorgegeben. Demnach wäre die Errichtung entweder zweier Einfamilienhäuser oder sogar zweier Doppelhäuser denkbar.