Bei diesem 927 m² großen Grundstück handelt es sich um einen Bauplatz, welcher entweder mit einem Einfamilienhaus, einem Doppelhaus oder mit zwei Einfamilienhäusern bebaut werden kann.
Bei der Neuerrichtung zweier Einfamilienhäuser müsste das Grundstück geteilt (jeweils ca. 463 m²) werden. Das Grundstück verfügt über eine Straßenfront von ca. 29,5 Meter Breite. Dadurch könnten z.B. zwei Baukörper von jeweils 9x10 Meter errichtet werden (siehe Skizze Lageplan).
Das Flurstück 337 befindet sich im Bereich des Bebauungsplans Rahlstedt 89. Ausgewiesen ist hier eine GRZ von 0,2 und eine GFZ von 0,3.
Laut des Bebauungsplans Rahlstedt 89 gibt es eine Einschränkung bezüglich eines Haustyps - dieser besagt, dass lediglich die Errichtung von Mansard-/Sattel- oder Pultdächern möglich ist, da die Drempelhöhe max. nur 50 cm hoch sein darf.
Auf dem bereits voll erschlossenem Grundstück befindet sich ein zum Abriss bestimmtes, nicht unterkellertes, Einfamilienhaus (Bungalow) mit einer Garage aus den 60er Jahren. Die Abrisskosten sowie die Kosten für eine mögliche Teilung, sind vom Käufer zu tragen bzw. übernehmen.